Die Mitgliedstaaten können Mitbewerbern eines mutmaßlichen Verletzers von Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten im Rahmen der DSGVO die Möglichkeit einräumen, diesen Verstoß als verbotene unlautere Geschäftspraxis gerichtlich zu beanstanden. Der Verkauf apothekenpflichtiger Arzneimittel über das Internet erfordert die ausdrückliche Einwilligung des Kunden in die Verarbeitung seiner Daten, auch wenn es sich um nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel handelt. So der EuGH (Rs. C-21/23).
Zu viele Überstunden: Arbeitszeiterfassung gilt auch für Großkanzlei-Associates
Eine internationale Großkanzlei muss die Arbeitszeiten ihrer (Senior) Associates erfassen – und die Höchstarbeitszeiten einhalten. Die BRAK berichtet über diese Entscheidung des VG Hamburg (Az.