EuGH zum Schutz personenbezogener Daten: Aufsichtsbehörde eines Mitgliedstaats kann ohne Antrag Löschung unrechtmäßig verarbeiteter Daten anordnen

Der EuGH entschied zum Schutz personenbezogener Daten: Die Aufsichtsbehörde eines Mitgliedstaats kann selbst dann die Löschung unrechtmäßig verarbeiteter Daten anordnen, wenn die betroffene Person zuvor keinen entsprechenden Antrag gestellt hat (Rs. C-46/23).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Irreführende Werbung in Prospekten

Das OLG Düsseldorf hat einem Dienstleistungsunternehmen untersagt, in Prospekten eines Lebensmitteldiscounters gegenüber Verbrauchern mit einer prozentualen Preisermäßigung zu werben, wenn sich die Ermäßigung nicht auf