Eine öffentliche Verwaltung kann entscheiden, allen ihren Beschäftigten das Tragen religiöser Zeichen am Arbeitsplatz zu verbieten. Die nationalen Gerichte überprüfen, ob die getroffenen Maßnahmen die Religionsfreiheit mit den diesem Verbot zugrunde liegenden rechtmäßigen Zielen in Einklang bringen. So der EuGH (Rs. C-148/22).
Streit um kostspieliges Hochzeitsgeschenk nach Beziehungsende – Ehemann muss Cabriolet herausgeben
Das OLG Nürnberg entschied, dass das Cabriolet als Hochzeitsgeschenk in das Eigentum der Ehefrau überging und der getrenntlebende Ehemann es daher nach der Trennung an