Die Absicherung gegen die Insolvenz des Pauschalreiseveranstalters ist lt. EuGH auch dann anwendbar, wenn der Reisende aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände (hier: COVID-19) von der Reise zurücktritt (Rs. C-771/22 und C-45/23).
DStV-Erfolg: Übergangsfrist bis Ende 2027 bei Bildungsleistungen
Die zu Anfang des Jahres in Kraft getretene Neuregelung der Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen verunsicherte die Praxis enorm. Ein neues BMF-Schreiben soll jetzt Klarheit schaffen. Besonders