Die betroffene Person hat lt. EuGH das Recht, zu erfahren, wie die sie betreffende Entscheidung bzgl. der Beurteilung ihrer Bonität zustande kam. Die Erläuterung muss es ihr ermöglichen, die automatisierte Entscheidung nachzuvollziehen und sie anzufechten (Rs. C-203/22).
Kein Anspruch auf Richtigstellung und Unterlassung der Weiterleitung einer E-Mail
Das AG München hatte zu entscheiden, ob es sich bei der Weiterleitung einer E-Mail an die Miteigentümer einer WEG durch die Hausverwaltung u. a. um