Ein Mitgliedstaat darf einem Anbieter einer Kommunikationsplattform (hier: Google Ireland, Meta Platforms Ireland und TikTok), der in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen ist, keine generell-abstrakten Verpflichtungen auferlegen, da dies gegen Unionsrecht verstößt. So der EuGH (Rs. C-376/22).
Tarif Bundle: Handy-Verkäufer ist nicht verantwortlich für Servicebedingungen
Vermittelt ein Handy-Verkäufer die Möglichkeit zum gleichzeitigen Abschluss eines Mobilfunkvertrages und kommen die Verträge nur bei Akzeptanz von Servicebedingungen zustande, haftet er nicht für allein