Ein Mitgliedstaat darf einem Anbieter einer Kommunikationsplattform (hier: Google Ireland, Meta Platforms Ireland und TikTok), der in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen ist, keine generell-abstrakten Verpflichtungen auferlegen, da dies gegen Unionsrecht verstößt. So der EuGH (Rs. C-376/22).
Fußballverein gegen Ticketzweitmarkthändler
Das LG München I hat über die Klage der FC Bayern München AG gegen die Viagogo GmbH entschieden. Dabei gab sie der Klägerin teilweise Recht: