Mit seinem Urteil vom 20. April 2023 hat der EuGH in der Rechtssache Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato gegen Comune di Ginosa (C-348/22) abermals die Gültigkeit und unmittelbare Wirkung der Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 bestätigt. Darüber berichtet die BRAK.
Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrags
Das LG Flensburg hat entschieden, dass der Grundstückskaufvertrag wegen arglistiger Täuschung rückabzuwickeln ist, da der von der Verkäuferin zugesicherte Dachgeschossausbau baurechtlich nicht genehmigungsfähig war (Az.