Mit seinem Urteil vom 20. April 2023 hat der EuGH in der Rechtssache Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato gegen Comune di Ginosa (C-348/22) abermals die Gültigkeit und unmittelbare Wirkung der Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 bestätigt. Darüber berichtet die BRAK.
Arbeitsförderung: Kein Kurzarbeitergeld bei Scheinarbeitsverhältnis
Voraussetzung für den Anspruch von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist unter anderem, dass ein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall vorliegt. Den Anspruch auf Kurzarbeitergeld macht der Arbeitgeber