EuGH zur Dienstleistungsrichtlinie

Mit seinem Urteil vom 20. April 2023 hat der EuGH in der Rechtssache Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato gegen Comune di Ginosa (C-348/22) abermals die Gültigkeit und unmittelbare Wirkung der Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 bestätigt. Darüber berichtet die BRAK.

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

BMAS: Das ändert sich im neuen Jahr

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gibt einen Überblick über die wesentlichen Änderungen und Neuregelungen, die zum Jahresbeginn und im Laufe des Jahres 2026 in