Mit seinem Urteil vom 20. April 2023 hat der EuGH in der Rechtssache Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato gegen Comune di Ginosa (C-348/22) abermals die Gültigkeit und unmittelbare Wirkung der Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 bestätigt. Darüber berichtet die BRAK.
Verspätete Reinigung einer Ferienwohnung als Kündigungsgrund
Das LG Flensburg entschied, dass ein Mieter einer Ferienwohnung, welche er am Anreisetag früher bezog, nur dann wirksam den Mietvertrag kündigen kann, wenn er zuvor