Der EuGH entschied zur Haftung für fehlerhafte Produkte: Ein Lieferant kann als Hersteller behandelt werden, wenn sein Name mit der vom Hersteller auf dem Produkt angebrachten Marke übereinstimmt (Rs. C-157/23).
Gerichte dürfen mit illegal erlangten Beweisen arbeiten
Selbst wenn die Parteien Beweise datenschutzwidrig erlangt haben, erlaubt die DSGVO den Gerichten, sie im Prozess zu verarbeiten, so der EuGH (Rs. C-484/24). Auf diese