EuGH zur Produkthaftung: Lieferant kann als Hersteller behandelt werden – Ford Italia

Der EuGH entschied zur Haftung für fehlerhafte Produkte: Ein Lieferant kann als Hersteller behandelt werden, wenn sein Name mit der vom Hersteller auf dem Produkt angebrachten Marke übereinstimmt (Rs. C-157/23).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Kommode bei Umzug beschädigt

Das AG München hat sich zur Schadenshöhe nach der Beschädigung einer angeblichen Designer-Kommode durch ein Umzugsunternehmen befasst (Az. 123 C 15901/21).