Die DSGVO steht zwei Datenverarbeitungspraktiken von Wirtschaftsauskunfteien entgegen. Während das „Scoring“ nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist, steht die längere Speicherung von Informationen über die Erteilung einer Restschuldbefreiung im Widerspruch zur DSGVO. So der EuGH (Rs. C-634/21, C-26/22 und C-64/22).
Messebesucher haftet für Sturz vom Balance Board selbst
Das LG München I hat die Klage auf Schadenersatz und Schmerzensgeld wegen eines Sturzes von einem Balance Board auf einer Sportmesse rechtskräftig abgewiesen (Az. 32