Der EuGH hat die Regeln bzgl. der Versteigerung von personenbezogenen Daten für Werbezwecke auf der Grundlage der DSGVO klargestellt (Rs. C-604/22).
Anforderung von Abrechnungsbelegen ist kein Einsichtnahmeersuchen bei dem Vermieter
Das LG Hanau hat entschieden, dass die Anforderung von Belegkopien der Betriebskostenabrechnung kein wirksames Einsichtnahmeersuchen darstellt, wenn die Einsicht bei dem Vermieter zumutbar ist. Hierfür