Der EuGH hat die Regeln bzgl. der Versteigerung von personenbezogenen Daten für Werbezwecke auf der Grundlage der DSGVO klargestellt (Rs. C-604/22).
Fußballverein gegen Ticketzweitmarkthändler
Das LG München I hat über die Klage der FC Bayern München AG gegen die Viagogo GmbH entschieden. Dabei gab sie der Klägerin teilweise Recht: