Ein Weinerzeuger darf unter bestimmten Voraussetzungen seinen eigenen Weinbaubetrieb auch dann angeben, wenn die Kelterung in den Betriebsräumen eines anderen Weinerzeugers erfolgt. So entschied der EuGH (Rs. C-354/22).
Betriebsrentenanpassung – wirtschaftliche Lage – Prognose
Die Entscheidung der Commerzbank AG, die Betriebsrenten zum gebündelten Anpassungsstichtag 1. Juli 2022 nicht an den Kaufkraftverlust anzupassen, entsprach billigem Ermessen gemäß § 16 Abs.