Am 12.04.2024 hat der Rat der EU die Euro-7-Verordnung angenommen, in der Vorschriften über Emissionsgrenzwerte für Straßenfahrzeuge und die Haltbarkeit von Batterien festgelegt sind. Die Verordnung gilt für Personenkraftwagen ebenso wie für leichte und schwere Nutzfahrzeuge. Ziel ist es, Schadstoffemissionen, die als Abgase und durch Bremsen in die Luft gelangen, weiter zu senken.
Finanzgericht Köln weist Klage in einem Verfahren zur neuen Grundsteuerbewertung ab
Das FG Köln verhandelte erstmalig in einem Verfahren, das die Bewertung einer Immobilie für die neue Grundsteuer in NRW betrifft. Die neue Grundsteuerbewertung – hier