Am 5. Juli 2024 wurde die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht (Richtlinie (EU) 2024/1760). Die Richtlinie ist bis zum Juli 2026 in nationales Recht umzusetzen. Darauf weist die WPK hin.
Die Vereinfachungsvorschläge beim Nachhaltigkeits-Reporting im Überblick
Mit dem Omnibus 1-Paket schlägt die EU-Kommission eine Vereinfachung der Berichtspflichten für Unternehmen im Bereich Nachhaltigkeit vor. Der DStV listet die wichtigsten Vereinfachungen auf.