Die von jedem in den nationalen Herstellerregistern registrierten Hersteller jährlich bis zum 1. Juni zu übermittelnden Angaben müssen von unabhängigen Prüfern geprüft und zertifiziert werden. Diese Aufgabe wurde bisher größtenteils von WP/vBP, aber auch StB oder vereidigten Sachverständigen, erledigt. Die WPK geht davon aus, dass dieses Konzept in Deutschland fortgeführt wird.
Achte Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz
Die 8. Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz wurde am 06.02.2025 im Bundesgesetzblatt verkündet. Die Verordnung übernimmt Artikel 4 aus dem Entwurf eines