Das OLG Bamberg hat dem Ticketanbieter Eventim untersagt, Käufern auf manipulative und irreführende Weise eine Ticketversicherung anzubieten (3 UKl 11/24 e). Damit gab das Gericht einer Klage des vzbv teilweise statt. Die Verbraucherschützer hatten dem Unternehmen vorgeworfen, Kunden durch die Gestaltung der Webseite unzulässig zu beeinflussen, um sie zum Abschluss der Versicherung zu drängen.
Corona-Soforthilfe durfte nicht für Personalkosten verwendet werden
Unternehmen und Soloselbstständige müssen Förderungen aus der bayerischen Corona-Soforthilfe von Frühjahr 2020 zurückzahlen, wenn sich nachträglich herausgestellt hat, dass tatsächlich kein pandemiebedingter Liquiditätsengpass eingetreten ist.