Exmatrikulation wegen Teilnahme an Online-Chat während einer Klausur

Der Austausch über Prüfungsinhalte in einer Online-Chatgruppe während einer Online-Klausur stellt eine besonders schwere Täuschung dar, die zur Exmatrikulation führen kann. So entschied das VG Berlin (Az. 12 K 430/21).

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