Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der u. a. eine versicherungsvertragsrechtliche Sicherstellung vorsieht, „dass im Neugeschäft die Wohngebäudeversicherung nur noch mit einer Elementarschadenabsicherung angeboten wird, die nach Belehrung über die Konsequenzen abgewählt werden kann. Besonders eine mögliche Versicherungspflicht war bei den Sachverständigen in einer Anhörung im Bundestag umstritten.
Normenkontrollantrag gegen Sonntagsöffnung von Bibliotheken in Nordrhein-Westfalen verfristet
Wird eine Rechtsnorm, deren Gültigkeit in einem Normenkontrollverfahren überprüft wird, während der Dauer dieses Verfahrens inhaltlich geändert, kann der Antragsteller die geänderte Vorschrift nur innerhalb