Fachanwältinnen und -anwälte müssen jährlich nachweisen, eine der Aus- oder Fortbildung dienende Veranstaltung im Sinne des § 15 Abs. 1 FAO besucht zu haben. Wer dies versäumt, dem droht der Widerruf des Fachanwalts-Titels. Nun hat der BGH deutlich gemacht, dass „externe Beratungen“ keine solchen Fortbildungen ersetzen können (Az. AnwZ (Brfg) 32/25).
Vereinfachung von Nachhaltigkeitspflichten: Abstimmung im EU-Parlament
Im EU-Parlament haben die Abgeordneten über das Paket zur Vereinfachung von Berichterstattung und Sorgfaltspflichten in Sachen Nachhaltigkeit abgestimmt. Mit ihrer Position beginnen nun die Verhandlungen