Der Fachkräftemangel in Deutschland hat, bedingt durch die Konjunkturschwäche, weiter abgenommen: Im 2. Quartal 2024 melden 35 % der Unternehmen im KfW-ifo-Fachkräftebarometer eine Behinderung ihrer Geschäftstätigkeit durch fehlendes Fachpersonal – das sind rd. ein Prozentpunkt weniger als im Januar 2024.
Keine primäre Korrekturkompetenz der Tarifvertragsparteien im Anwendungsbereich unionsrechtlich überformter Diskriminierungsverbote
Verstößt eine tarifliche Norm gegen das Diskriminierungsverbot befristet beschäftigter Arbeitnehmer nach § 4 Abs. 2 TzBfG und ist deshalb gemäß § 134 BGB (teil)nichtig, hat