Fahrerlaubnisbehörde kann das Fahren mit Fahrrädern oder E-Scootern nicht verbieten

Der BayVGH entschied, dass die derzeitige Rechtslage es den Fahrerlaubnisbehörden nicht ermöglicht, ein Fahrverbot für fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge wie Fahrräder oder E-Scooter zu verhängen (Az. 11 BV 22.1234).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Gesetzliche Neuregelungen im April 2026

Die Abgabe von Lachgas an Minderjährige wird verboten. Laptops müssen einen einheitlichen Ladeanschluss haben. Starke Raucherinnen und Raucher können auch ohne Symptome zu Lungenkrebsfrüherkennung per