Das LG Frankenthal hat die Klage eines Fahrradbesitzers gegen seine Hausratversicherung wegen eines gestohlenen Fahrrads aus dem Keller der Zweitwohnung abgewiesen (Az. 3 O 236/22).
Tarif Bundle: Handy-Verkäufer ist nicht verantwortlich für Servicebedingungen
Vermittelt ein Handy-Verkäufer die Möglichkeit zum gleichzeitigen Abschluss eines Mobilfunkvertrages und kommen die Verträge nur bei Akzeptanz von Servicebedingungen zustande, haftet er nicht für allein