Das AG München sprach einem Radfahrer, der an einer Baustelle gestürzt war, Schadensersatz zu, da die Baufirma ihren Kontroll- und Überwachungspflichten nicht ausreichend nachgekommen ist (Az. 231 C 10902/24).
Keine Berücksichtigung eines Mehrvergleichs bei der Einigungsgebühr nach Nr. 1003 i. V. m. Nr. 1002 VV RVG
Die Einigungsgebühr nach Nr. 1003 i. V. m. Nr. 1002 VV RVG wird ohne Berücksichtigung eines Mehrvergleichs bemessen. Dies entschied das FG Niedersachsen in einem