Die EU-Kommission hat im Rahmen des Gesetzes über digitale Märkte (DMA) erstmals sechs Torwächter (Gatekeeper) benannt: Alphabet, Amazon, Apple, ByteDance, Meta und Microsoft. Diese haben nun sechs Monate Zeit, um die vollständige Einhaltung der Verpflichtungen für jeden ihrer benannten zentralen Plattformdienste sicherzustellen.
Haftung für die Umsatzsteuer beim Handel mit Waren im Internet (§§ 22f, 25e und 27 Abs. 25 UStG) – Vordruckmuster USt 1 TK – Mitteilung nach § 25e Abs. 4 Satz 1 bis 3 UStG
Das BMF gibt das Vordruckmuster USt 1 TK – Mitteilung nach § 25e Abs. 4 Satz 1 bis 3 UStG – neu bekannt (Az. III