„Fake-Bewertungen“ von Hotelaufenthalten sind zu unterlassen

Das LG München I hat ein Versäumnisurteil hinsichtlich der Unterlassung sog. Fake-Bewertungen von Hotelaufenthalten erlassen (Az. 37 O 11887/21).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Mittelstand hofft auf bessere Geschäfte

Nach einem Dämpfer im September hat sich die Stimmung im deutschen Mittelstand wieder aufgehellt. Im Oktober setzte der Geschäftsklimaindex den Erholungskurs fort, auf dem er