Das LG Frankenthal hatte kürzlich über einen Fall zu entscheiden, der in manchem Handwerksbetrieb für Aufsehen sorgen dürfte. Einem Handwerker, der einen Verbraucher nicht über sein Widerrufsrecht belehrt, steht im Fall des Widerrufs auch nach vollständig erbrachter Arbeit kein Geld zu. Die zuständige Kammer hat die Klage eines Gartenbauers auf Zahlung des kompletten Werklohns abgewiesen (Az. 8 O 214/24).
RWI/ISL-Containerumschlag-Index: China stabilisiert den Welthandel
Der Containerumschlag-Index des RWI Essen ist laut aktueller Schnellschätzung im September mit saisonbereinigt 136,7 Punkten gegenüber dem Vormonat leicht gesunken. Ohne den deutlichen Anstieg des