Die rabiate Fahrweise eines Pkw-Fahrers führte zu einer Vollbremsung eines Linienbusses und zum Sturz des Klägers im Bus. Dieser verklagte den Fahrer sowie dessen Versicherung auf Zahlung von Schmerzensgeld sowie vorgerichtlicher Anwaltskosten. Das AG München entschied, dass die Haftung des Pkw-Fahrers jedoch aufgrund des vollständigen Mitverschuldens des Klägers ausgeschlossen ist (Az. 338 C 15281/24).
Mehrheit der Mittelständler erwartet Pause bei Lohnerhöhungen
Die mittelständischen Unternehmen in Deutschland erwarten mehrheitlich keine weiter steigenden Löhne und Gehälter für ihre Mitarbeitenden im Jahr 2025. In einer Umfrage der KfW gaben