Das FG Sachsen hat in mehreren Urteilen die Feststellung der Grundsteuerwerte auf den 01.01.2022 für rechtmäßig erklärt (Az. 2 K 737/23, 2 K 211/23 und 2 K 212/23).
Rechtsmittelstreitwerte sollen erhöht werden: Bundeskabinett beschießt Formulierungshilfe
Die Beträge, ab denen Berufung oder Beschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen eingelegt werden kann, sollen moderat angehoben werden. Damit soll im Gleichklang mit der Erhöhung der