Feuerwehrgebühren für Löscheinsatz nach Entsorgung von Kaminasche in Biotonne rechtmäßig

Das VG Gießen hat eine Klage abgewiesen, mit der sich der Kläger gegen die Erhebung von Feuerwehrgebühren durch die Gemeinde Wettenberg für einen Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr richtete (Az. 2 K 1652/22.GI).

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