In zwei Urteilen hatte das FG Berlin-Brandenburg Gelegenheit, zu Fragen der Auslegung des neuen Grundsteuerrechts zu entscheiden (Az. 3 K 3090/24 und 3 K 3107/24).
Zur Verantwortung eines Handwerkers für fremdverursachte Werkmängel
Es gehört zu den grundlegenden Rechtsprinzipien, dass nur derjenige, dem ein Fehler zuzurechnen ist, hierfür rechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann. Wie schnell ein Handwerker