Das BMF hat die finale Staatenaustauschliste i. S. d. § 1 Abs. 1 FKAustG für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen bis zum 30.09.2024 bekannt gegeben (Az. IV D 3 – S 1315 / 19 / 10030 :067).
Anwaltliches eEB erbringt Vollbeweis für Zustellungszeitpunkt
Versendet ein Anwalt ein eEB ans Gericht, muss er sehr gut begründen, warum das Datum darauf falsch sein soll, so das OVG Lüneburg (Az. 4