Finales BMF-Schreiben zur E-Rechnung: Auch DStV-Anregungen wurden umgesetzt

Am 15.10.2024 gab das BMF bekannt, worauf bei der Einführung der E-Rechnung ab dem 01.01.2025 zu achten ist. Im Vergleich zum ersten veröffentlichten Entwurf gibt es Nachbesserungen. Das BMF hat viele Anregungen aus der Praxis – auch des DStV – berücksichtigt.

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Keine Auskunft über Samenspenden

Das OLG Frankfurt hat bestätigt, dass die mittels Samenspende gezeugte Klägerin von dem behandelnden Arzt nicht Auskunft über die Anzahl u. a. der Verwendung von