Das Finanzamt darf für sämtliche Maßnahmen im Steuerverfahrensrecht personenbezogene Daten verarbeiten – die Erlaubnisnorm der AO ist DSGVO-konform. Auf diese Entscheidung des BFH weist die BRAK hin (Az. IX R 32/21).
Körperschaftsteuerliche Organschaft unter Beteiligung einer Kapitalgesellschaft, an der eine atypisch stille Beteiligung besteht
Das BMF hat zu den Folgen der BFH-Urteile I R 33/22 und I R 17/21 vom 11.12.2024 Stellung genommen (Az. IV C 2 – S