Finanzgericht Köln weist Klage in einem Verfahren zur neuen Grundsteuerbewertung ab

Das FG Köln verhandelte erstmalig in einem Verfahren, das die Bewertung einer Immobilie für die neue Grundsteuer in NRW betrifft. Die neue Grundsteuerbewertung – hier nach dem Bundesmodell – sei nicht zu beanstanden (Az. 4 K 2189/23).

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