Das VG Wiesbaden hat eine Klage abgewiesen, mit der der Kläger die Ausstellung eines Personalausweises ohne Speicherung der Fingerabdrücke auf dessen elektronischem Speichermedium (sog. „Chip“) begehrte (Az.
Stellungnahme zur Umsetzung der EU-Verpackungsverordnung – Prüfungsaufgaben und Fortbildungspflicht für WP/vBP
begonnen und möchte das Verpackungsgesetz durch das Verpackungsrechts-Durchführungsgesetz (VerpackDG) ersetzen. Die WPK hat dazu ihre Stellungnahme übermittelt.