Fitness First warb auf seiner Webseite mit einer angeblich befristeten Rabattaktion. Das Unternehmen bot die Mitgliedschaft im Fitnessstudio nach Ablauf der Frist zu den gleichen Konditionen an. Die Werbeaktion war irreführend, entschied das LG Frankfurt nach einer Klage des vzbv. Zudem beanstandete das Gericht mangelhafte Preisangaben auf der Internetseite des Unternehmens (Az. 2-03 O 359/24).
Ohne Pflicht gezahlt – Rechtsschutzversicherung kann Anwalt dennoch in Regress nehmen
Für den Regress wegen Anwaltsverschuldens ist es irrelevant, ob eine Rechtsschutzversicherung ohne rechtliche Verpflichtung gezahlt hat, so der BGH (Az. IX ZR 79/25). Über diese