Das LG Köln hat die Klage von zwei Reisenden abgewiesen, die ihren Hinflug verpassten, weil dieser von einem anderen Gate startete als auf der Bordkarte angezeigt. Es läge insoweit weder ein Mangel der Reise selbst vor noch seien andere Pflichtverletzungen des Reiseveranstalters erkennbar (Az. 2 O 242/24).
Neue Spezialisierungen an den Gerichten in Hamm, Köln und Aachen
Um die Spezialisierung der Gerichte in Nordrhein-Westfalen weiter zu fördern, werden die gerichtlichen Zuständigkeiten in bestimmten Rechtsgebieten neu geordnet. Durch eine Änderung der Justizzuständigkeitsverordnung werden