Das neue Förderkonzept der Bundesregierung für erneuerbares Heizen sieht vor, dass prioritär der Austausch von alten und ineffizienten Heizungen gefördert wird. Die Förderrichtlinie soll rechtzeitig vor Inkrafttreten des novellierten Gebäudeenergiegesetzes veröffentlicht werden.
Verlängerung der Tarifermäßigung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gemäß § 32c EStG
Das BMF-Schreiben wird im BStBl Teil I veröffentlicht und ist für die in Rn. 3 genannten Betrachtungszeiträume 2023 bis 2025 und 2026 bis 2028 anzuwenden