Die Förderung des Beratungsnetzwerkes für Handwerksbetriebe wird fortgesetzt. Hierzu wurde im Bundesanzeiger die neue Richtlinie zur Förderung eines Beratungsnetzwerks im Handwerk veröffentlicht. Sie tritt lt. BMWK am 01.01.2024 in Kraft.
Keine Ansprüche aus der Veröffentlichung eines Berichts des Akteneinsichtsausschusses
Das OLG Frankfurt hat Ansprüche eines ehemaligen Bürgermeisters auf Geldentschädigung in Höhe von mindestens 50.000 Euro wegen der Veröffentlichung eines ihn betreffenden Berichts des Akteneinsichtsausschusses