Förderung für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen verlängert

Moderne, flexible und steuerbare Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen leisten einen wichtigen Beitrag zur Stromversorgung bei Windstille und an trüben Tagen. Sie sind ebenso wichtig für die öffentliche Wärmeversorgung. Der Bund soll weiterhin Anlagen fördern können, die erst nach dem 31. Dezember 2026 ihren dauernden Betrieb aufnehmen werden. Das KWK-Gesetz ist Teil eines Gesetzespakets zum Energierecht, dem nach dem Bundestag nun auch der Bundesrat zugestimmt hat.

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Handel: Wo Deutschland noch Exportweltmeister ist

Handelskonflikte, Kriege und eine stockende Globalisierung: Für exportorientierte Volkswirtschaften sind schwierige Zeiten angebrochen. Umso wichtiger ist es, seine Stärken als Land zu kennen. Eine neue