Ein über das Rückmeldeformular des Landes erklärter Verzicht auf gewährte NRW-Soforthilfen 2020 ist wirksam. Dies hat das OVG Nordrhein-Westfalen entschieden (Az. 4 A 2928/24 und 4 A 2929/24).
Verbundene Unternehmen müssen Corona-Soforthilfe zurückzahlen
Die Bewilligungen der NRW-Soforthilfen 2020 verstießen gegen europäisches Beihilfenrecht, wenn sie an ein einzelnes Unternehmen ausschließlich unter Berücksichtigung seiner eigenen Wirtschaftslage geleistet wurden, obwohl dieses