Fortuna Düsseldorf muss Corona-Überbrückungshilfen in Höhe von 1,7 Millionen Euro aus dem Jahr 2021 nicht zurückzahlen

Das Land Nordrhein-Westfalen ist nicht berechtigt, vom Fußball-Zweitligisten Fortuna Düsseldorf die Rückzahlung von circa 1,7 Millionen Euro an Corona-Überbrückungshilfe III zu fordern. Das hat die 16. Kammer des Verwaltungsgericht Düsseldorf mit den Beteiligten heute zugestelltem Urteil entschieden (Az. 16 K 937/22).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

E-Rechnung – Die WPK hat umgestellt

Künftig wird die WPK sämtliche Rechnungen, Gebühren- und Beitragsbescheide ausschließlich elektronisch im ZUGFeRD-Format versenden. Dieses Thema betrifft nicht nur die WPK, viele WP/vBP-Praxen werden sich