Nachdem Anwohner der Bodenseehalbinsel Höri (Landkreis Konstanz) innerorts auf ihren Grundstücken Schilder mit der Aufschrift „Freiwillig 30“ aufgestellt hatten, erließ das Landratsamt Konstanz gegenüber den Anwohnern Bescheide, mit denen unter Androhung von Zwangsgeld die sofortige Entfernung der Schilder verlangt wurde. Die hiergegen von den Anwohnern gestellten Eilanträge hat das VG Freiburg abgelehnt. Diese Entscheidungen wurden vom VGH Baden-Württemberg bestätigt (Az. 13 S 1304/24 u. a.).
Besuch einer Meisterschule nach Insolvenz des Bildungsträgers
Hat der Teilnehmer die fälligen Lehrgangsgebühren für den Besuch einer Meisterschule bereits in voller Höhe an den Bildungsträger gezahlt und endet die Fortbildung sodann vorzeitig