Ist auf einem Schriftsatz das falsche Aktenzeichen angegeben und wird es deshalb bei Gericht falsch zugeordnet, ist die Frist dennoch gewahrt. Auf diese Entscheidung des BGH weist die BRAK hin (Az. VI ZR 166/22).
Angaben zu Verschonungsbedarfsprüfungen bei Erbschaftssteuer
Zehn Stiftungen haben im Jahr 2024 eine Verschonungsbedarfsprüfung nach Paragraph 28a des Erbschaftssteuergesetzes beantragt (BT-Drs. 21/4304).