Begehrt eine Partei Wiedereinsetzung, muss das Verschulden des Prozessbevollmächtigten an der Nichteinhaltung der Frist zweifelsfrei ausgeschlossen sein. Der Vortrag, in der Kanzlei werde vor Büroschluss noch einmal „kontrolliert, ob alle Fristsachen erledigt sind“, reiche dafür nicht aus, so der BGH (Az. VI ZB 36/24). Auf diese Entscheidung weist die BRAK hin.
Ohne Pflicht gezahlt – Rechtsschutzversicherung kann Anwalt dennoch in Regress nehmen
Für den Regress wegen Anwaltsverschuldens ist es irrelevant, ob eine Rechtsschutzversicherung ohne rechtliche Verpflichtung gezahlt hat, so der BGH (Az. IX ZR 79/25). Über diese