Begehrt eine Partei Wiedereinsetzung, muss das Verschulden des Prozessbevollmächtigten an der Nichteinhaltung der Frist zweifelsfrei ausgeschlossen sein. Der Vortrag, in der Kanzlei werde vor Büroschluss noch einmal „kontrolliert, ob alle Fristsachen erledigt sind“, reiche dafür nicht aus, so der BGH (Az. VI ZB 36/24). Auf diese Entscheidung weist die BRAK hin.
Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit: Neuerungen zu A1-Bescheinigungen
Das EU-Parlament hat am 07.07.2026 eine zuvor mit dem Rat erzielte Einigung zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (Verordnungen (EG) Nr. 883/2004 und 987/2009)