Die fristlose Kündigung ihrer damaligen Geschäftsführerin durch die Klinikum Hochrhein GmbH war unwirksam. So entschied das OLG Karlsruhe und sprach der ehemaligen Geschäftsführerin weitere Vergütungsansprüche zu (Az. 4 U 64/23).
Vorstand der WPK: Bericht über die Sitzung am 18. Juni 2026
Der Vorstand der WPK informiert über die wichtigsten Beratungsergebnisse aus der Sitzung am 18. Juni 2026.