Fristlose Kündigung und Annahmeverzug

Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fristlos, weil er meint, die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses sei ihm nicht zuzumuten, bietet aber gleichzeitig dem Arbeitnehmer „zur Vermeidung von Annahmeverzug“ die Weiterbeschäftigung zu unveränderten Bedingungen während des Kündigungsschutzprozesses an, verhält er sich widersprüchlich. In einem solchen Fall spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass das Beschäftigungsangebot nicht ernst gemeint ist. Diese Vermutung kann durch die Begründung der Kündigung zur Gewissheit oder durch entsprechende Darlegungen des Arbeitgebers entkräftet werden. So das BAG (Az. 5 AZR 255/22).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Die wirtschaftliche Lage in Deutschland im März 2025

Die wirtschaftliche Schwäche setzt sich angesichts verhaltener binnen- und außenwirtschaftlicher Nachfrage bei gleichzeitig gestiegenen Ungewissheiten hinsichtlich der handels- und geopolitischen Perspektiven zu Jahresbeginn fort. Einer

ifo Institut prognostiziert Wachstum nahe Null

Die deutsche Wirtschaft kommt nicht in Schwung. Das ifo Institut prognostiziert für das laufende Jahr lediglich ein minimales Wachstum des preisbereinigten Bruttoinlandsprodukts (BIP) von 0,2